Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Förderung in Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson. Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben: Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: Alter Entwicklungsstand sprachlichen und sonstige Fähigkeiten Lebenssituation Interessen und Bedürfnisse ethnische Herkunft Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Das Team Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen ist eingebunden in den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Lippe. Aufgaben des Teams sind unter anderem die Mitgestaltung der Familienpolitik im Kreis Lippe zur Stärkung des Lebensumfeldes der Familien. Es plant und entwickelt verschiedene, vielfältige Angebote für Familien, die sie bei der Erziehung der Kinder unterstützen sollen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gut und sicher aufwachsen können.Die Angebote und Hilfen beginnen bereits während der Schwangerschaft und bauen aufeinander auf.Dadurch ermöglichen sie eine Unterstützungs-Kette über die Frühen Hilfen bis zum Beginn der Schulzeit und wenn nötig, auch darüber hinaus.Einen kurzen Überblick, wie das Team Familienfreundlicher Kreis - Frühe Hilfen organisiert ist, gibt es hier zum Download:Wabenmodell - Familienfreundlicher KreisErläuterung zum Wabenmodell

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 UhrDi. 09:00 - 12:00 UhrMi. geschlossenDo. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrFr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege (schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu) Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen (Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide) eventuell SEPA-Mandat

    Formulare

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    SEPA-Mandat Kreis Lippe

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung: Bei Bedarf auch länger, maximal bis zum 14. Geburtstag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit IhnenSie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Kosten hängt ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.Zahlungsweisen: Überweisung SEPA-Lastschrift

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation