Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit aus kleinen Kindern große Leute werden können, benötigen diese eine qualitativ gute Betreuung, Bildung und Erziehung. Als Eltern können Sie hierbei Unterstützung durch geprüfte Tagespflegepersonen erhalten. Nebenstehend finden Sie eine Auflistung einiger Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen. Gerne können Sie selbständig den Erstkontakt zu infrage kommenden Kindertagespflegestellen aufnehmen. Für grundlegende Informationen zur Kindertagespflege und Nachfragen zu weiteren Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen, stehen Ihnen die genannten Kontaktpersonen gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bei den Kontaktpersonen spätestes nach einem Kennenlernen einer Kindertagespflegeperson zusätzlich. Wichtig: Kinder, die bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht in der Grevenbroicher Kindertagespflege aufgenommen werden. Als Tagespflegeperson können Sie zum Wohl der Kinder, in Zusammenarbeit mit den Eltern, einer qualifizierten und verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen. Eltern, die berufstätig oder in einer Ausbildung sind, wünschen sich besonders für ihre kleineren Kinder, die noch keinen Kindergartenplatz haben, eine individuelle, vertrauensvolle und verlässliche Betreuung. Die familienähnliche Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bietet dies. Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagespflegeperson, im elterlichen Haushalt oder in anderen Räumlichkeiten betreut. Die Fachberatung Kindertagespflege berät und unterstützt bei der Suche und Vermittlung geprüfter Tagespflegepersonen. Auch die langfristige Begleitung und Beratung des Tagespflegeverhältnisses ist gewährleistet. Die Vermittlung der Pflegepersonen durch die Kindertagespflege hat auch versicherungstechnische Vorteile. Der Elternbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes wird einkommensabhängig ermittelt und über das Jugendamt abgewickelt. Für alle wichtigen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Fachberatung Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Arbeit in der Kindertagespflege bietet Menschen, die gerne mit Kindern zusammen sind, ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld. Kindertagespflege bedeutet die körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung von Kindern einzuschätzen und diese gezielt zu fördern.Wenn Sie für ein oder mehrere Kinder längerfristig verlässlich zur Verfügung stehen können, Ihre eigenen Erfahrungen in die Arbeit mit einbringen, sich gerne auch weiterqualifizieren wollen, bereit sind mit den Eltern und dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und sich mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen, dann ist die Tätigkeit in der Kindertagespflege für Sie interessant. Kindertagespflegepersonen werden von der Stadt Grevenbroich kontinuierlich gesucht und von der Fachberatung Kindertagespflege langfristig fachlich begleitet, beraten und aus öffentlichen Mitteln finanziell gefördert. Vor Aufnahme des ersten Tagespflegekindes benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis, die Sie bei der Fachberatung beantragen können. Hierfür ist ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen notwendig, der finanziell gefördert wird. Die Fachberatung unterstützt auch bei der Vermittlung von Tagespflegekindern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English