Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen. Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als 3 Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten. Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Das Team Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen ist eingebunden in den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Lippe. Aufgaben des Teams sind unter anderem die Mitgestaltung der Familienpolitik im Kreis Lippe zur Stärkung des Lebensumfeldes der Familien. Es plant und entwickelt verschiedene, vielfältige Angebote für Familien, die sie bei der Erziehung der Kinder unterstützen sollen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gut und sicher aufwachsen können.Die Angebote und Hilfen beginnen bereits während der Schwangerschaft und bauen aufeinander auf.Dadurch ermöglichen sie eine Unterstützungs-Kette über die Frühen Hilfen bis zum Beginn der Schulzeit und wenn nötig, auch darüber hinaus.Einen kurzen Überblick, wie das Team Familienfreundlicher Kreis - Frühe Hilfen organisiert ist, gibt es hier zum Download:Wabenmodell - Familienfreundlicher KreisErläuterung zum Wabenmodell

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 UhrDi. 09:00 - 12:00 UhrMi. geschlossenDo. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrFr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesundheitszeugnis erweitertes Führungszeugnis (Belegart "OE", bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - FG513.2). Kurzlebenslauf Ausbildungsnachweise Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" Nachweis über Bildungsmaßnahmen pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu Rahmenbedingungen Familienstruktur Zielen der pädagogischen Arbeit Entwicklungsbedingungen der Kinder Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten Gesundheitserziehung, Ernährung Tagesablauf Zielen und Formen der Elternarbeit Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    WSP NRW: Kindertagespflege

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich. Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot. Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben). Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen. Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt. Ihre persönliche Eignung wird geprüft. Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo ist das dortige Jugendamt zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation