Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kindertagespflege, Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Die Abteilung Kindertagespflege und Frühe Hilfen im Kreis Borken bietet vielfältige Unterstützung für Familien mit Kindern. Sie vermittelt qualifizierte Kindertagespflegepersonen und fördert die Qualität in der Kindertagespflege. Zudem bietet sie Frühe Hilfen und Beratung für Familien in belastenden Lebenssituationen. Das Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und professionelle Betreuung für Kinder zu gewährleisten und Eltern bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen.Zuständige AnsprechpersonenKoordination SüdkreisSandra GarmingGescherKirsten SuerHeidenHeike BankenIsselburgStephanie NiewerthRaesfeldKathrin BremerRekenRichard SchwungRhedeClaudia KeilVelenKerstin Willing-BuschHeekKarin MeskenTelefon: 02561/9523-27E-Mail: mesken@skf-ahaus-vreden.deLedgenTeresa JöddenTelefon: 02561/9523-26E-Mail: joedden@skf-ahaus-vreden.deSchöppingenJutta BüningTelefon: 02561/9523-25E-Mail: buening@skf-ahaus-vreden.deStadtlohnAnja MüllerTelefon: 02563/400 000-264E-Mail: mueller@skf-ahaus-vreden.deWaltraud Ostendarp-DeggerichTelefon: 02563/400 000-260E-Mail: ostendarp-deggerich@skf-ahaus-vreden.deSüdlohnRaphaela SüdfeldTelefon: 02563/400 000-262E-Mail: suedfeld@skf-ahaus-vreden.deVredenAda SchwackTelefon: 02564/9328-12E-Mail: schwack@skf-ahaus-vreden.deBirgit WiesTelefon: 02564/9328-11E-Mail: wies@skf-ahaus-vreden.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Kindertagespflege, Kinder, Kindertagesbetreuung, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de