Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kindertagespflege, Frühe Hilfen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Formulare
Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022
Stichwörter
Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Heek
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Reken
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Velen, Stadt
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Legden
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Raesfeld
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Heiden
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Südlohn
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Schöppingen
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Vreden, Stadt
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Rhede, Stadt
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Stadtlohn, Stadt
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Isselburg, Stadt
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Gescher, Glockenstadt