Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten. Sie sollten an pädagogischen Fragen und dem Austausch mit Anderen über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern interessiert sein. Organisationsgeschick, eine sensible Wahrnehmung für kindliche Bedürfnisse und viel Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Familien, sollten sie mitbringen. Ebenso ist es Ihnen möglich, Kindern räumlich Platz für die Aktivitäten im Alltag zu schaffen.Kindertagespflegepersonen sind selbständig berufstätig, wenn sie in ihrem Haushalt Kinder betreuen oder angestellt berufstätig, wenn sie Kinder im Haushalt der Eltern betreuen. Das erzielte Einkommen ist abzüglich einer Betriebsausgabenpauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig.Zuständige AnsprechpartnerDie zuständigen Ansprechpersonen finden sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kindertagespflege, Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Die Abteilung Kindertagespflege und Frühe Hilfen im Kreis Borken bietet vielfältige Unterstützung für Familien mit Kindern. Sie vermittelt qualifizierte Kindertagespflegepersonen und fördert die Qualität in der Kindertagespflege. Zudem bietet sie Frühe Hilfen und Beratung für Familien in belastenden Lebenssituationen. Das Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und professionelle Betreuung für Kinder zu gewährleisten und Eltern bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen.Zuständige AnsprechpersonenKoordination SüdkreisSandra GarmingGescherKirsten SuerHeidenHeike BankenIsselburgStephanie NiewerthRaesfeldKathrin BremerRekenRichard SchwungRhedeClaudia KeilVelenKerstin Willing-BuschHeekKarin MeskenTelefon: 02561/9523-27E-Mail: mesken@skf-ahaus-vreden.deLedgenTeresa JöddenTelefon: 02561/9523-26E-Mail: joedden@skf-ahaus-vreden.deSchöppingenJutta BüningTelefon: 02561/9523-25E-Mail: buening@skf-ahaus-vreden.deStadtlohnAnja MüllerTelefon: 02563/400 000-264E-Mail: mueller@skf-ahaus-vreden.deWaltraud Ostendarp-DeggerichTelefon: 02563/400 000-260E-Mail: ostendarp-deggerich@skf-ahaus-vreden.deSüdlohnRaphaela SüdfeldTelefon: 02563/400 000-262E-Mail: suedfeld@skf-ahaus-vreden.deVredenAda SchwackTelefon: 02564/9328-12E-Mail: schwack@skf-ahaus-vreden.deBirgit WiesTelefon: 02564/9328-11E-Mail: wies@skf-ahaus-vreden.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Formulare

    Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stundenzettel für die Abrechnung der KindertagespflegeAntrag zur Übernahme der Beiträge zu den Sozialversicherungen für Kindertagespflegepersonen

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf ihre Aufgabe werden Tagesmütter und -väter in Qualifizierungskursen vorbereitet. Die Qualifizierungskurse orientieren sich an einem Ausbildungsprogramm für Kindertagespflegepersonen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), das bundesweit anerkannt ist.Die Qualifizierungskurse werden vom Fachbereich Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der VHS - aktuelles Forum - Ahaus sowie der VHS Bocholt und der Familienbildungsstätte Borken regelmäßig angeboten. Die Kosten der Einführungsphase werden den Teilnehmer/innen erstattet, wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie mindestens 6 Monate in der Kindertagespflege tätig waren. Die sogenannte Einführungsphase findet in der Regel an 6 Abenden einmal wöchentlich statt. Die folgende Vertiefungsphase ist in zwei Abschnitte gegliedert und dauert ca. 1 Jahr. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden und wird zertifiziert. Neben der Qualifikation, ist ein Erste Hilfe Kurs notwendig, der 9 Unterrichtsstunden umfasst und alle 2 Jahre aktualisiert werden muss.In den Qualifizierungskursen wird interessierten Frauen und Männern die Möglichkeit gegeben eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Kindertagespflege die für sie geeignete berufliche Perspektive ist. Sie werden auf die Gestaltung der Eingewöhnungsphase, die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Gestaltung des pädagogischen Alltags und den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vorbereitet. Außerdem erhalten sie Informationen über die rechtlichen Bedingungen (Steuern, Sozialversicherung, Haftpflicht, Unfallversicherung).Nach dem Besuch der Qualifizierung und einer sich anschließenden Tätigkeit als Tagesmutter/-vater können weitere tätigkeitsbegleitende Fortbildungen besucht werden.Zur ersten Information bieten die VHS und die Fabi vor dem Beginn eines Qualifizierungskurses einen Informationsabend an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schöppingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tagesmütter und -väter benötigen für die Betreuung von Kindern in ihrem Haushalt eine Pflegerlaubnis gem. § 43 SGB VIII, die sie beim Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken bzw. ihrem Wohnort entsprechend im zuständigen Jugendamt beantragen können. Die Erlaubnis bescheinigt, dass sie aufgrund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft geeignet sind, Kinder zu betreuen, über dazu geeignete Räumlichkeiten verfügen und mit Eltern und anderen Tagespflegepersonen zusammenarbeiten können.

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation