Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
    99071002001000

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

    Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

    • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
    • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
    • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
    • Sie für die Betreuung bezahlt werden
    • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

    Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

    • erteilt das örtliche Jugendamt
    • ist auf 5 Jahre befristet
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Jüchen (Landkreis Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Nachweis über Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
    • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
    • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
    • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) am 04.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Stichwörter

    Kinder, Tagespflegeperson, Tagesvater, Jugendamt, Tagesmutter, Kindertagesbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Tagespflege, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024