Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis bei dem zuständigen Landesjugendamt einholen.
Beschreibung
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.
Online-Dienst
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen für Reg.-Bez. Köln
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland
Adresse
Postanschrift
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 809-0
E-Mail: post@lvr.de
Voraussetzungen
- Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
- Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
- räumlich
- fachlich
- wirtschaftlich
- personell
- Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
- Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
- Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
- Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
- Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
- Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 10.12.2024
Stichwörter
Kindergarten, Kinderbetreuung, KITA, Kindertageseinrichtung, Kindertag, Kindergärten, Kinderkrippe, Kindertagesbetreuung