Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
    99071001001000

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

    Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis bei dem zuständigen Landesjugendamt einholen.

    Beschreibung

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

    Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121600386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
    • Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
      • räumlich
      • fachlich
      • wirtschaftlich
      • personell
    • Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
    • Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
    • Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
    • Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
    • Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
    • Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 10.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Stichwörter

    Kindergarten, Kinderbetreuung, KITA, Kindertageseinrichtung, Kindertag, Kindergärten, Kinderkrippe, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024