Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.
Ansprechpartner
Ordnungs- und Veterinäramt (Anfahrt / Kontakt) (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@bochum.de
Untere Jagd- und Fischereibehörde (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: jagd@bochum.de
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jägerschein, Jagdkarte, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagen, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdpatent, Jagdlizenz