Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.Anträge auf einen Jagdschein bzw. dessen Verlängerung können im Bürgerbüro gestellt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter der Tel.-Nr.: 02551/69-2205 oder per E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Öffnungszeiten

    SPRECHZEITENMo. - Fr. 8.30 Uhr - 12.30 UhrDi. 14.30 Uhr - 16.00 UhrDo. 14.30 Uhr - 17.30 UhrMontags u. mittwochs bleibt der Fachbereich 30 - Soziales geschlossen.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Reisepass aktuelles, biometrisches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist) Nachweis über bestandene Jägerprüfung (bei Erstbeantragung) Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestalter 18 Jahre bestandene Jägerprüfung Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesjagdgesetz

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdfläche, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English