Jagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Abteilung Sicherheit u. Ordnung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
jagdrechtliche Erlaubnis, Namensänderung, Geburtsname, Jagdlizenz, Jäger, Änderung, Jagdwesen, Jägerschein, Heirat, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Hauptwohnsitz, Jägerei, Eheschließung, Jagd, Jagdschein, Jagdpatent, Jagen, Umzug