Jagdschein Änderung

    Jagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Beschreibung

    Sicherheit u. Ordnung In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen: Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Jagd u. Fischerei Gewerbe, Schwarzarbeit Bußgelder Schornsteinfegerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden) Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild) bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Bundesjagdgesetz/ Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Namensänderung, Geburtsname, Jagdlizenz, Jäger, Änderung, Jagdwesen, Jägerschein, Heirat, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Hauptwohnsitz, Jägerei, Eheschließung, Jagd, Jagdschein, Jagdpatent, Jagen, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de