Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung geführt.

    Beschreibung

    Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:

    • Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
    • Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.

    Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:

    • Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    • Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
    • Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
    • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
    • Anzeige der Masseunzulänglichkeit
    • Versagung der Restschuldbefreiung

    Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bekanntmachung, Insolvenzverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de