Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
Beschreibung
Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:
- Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
- Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.
Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:
- Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
- Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Versagung der Restschuldbefreiung
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
Bekanntmachung, Insolvenzverfahren