unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung(at)stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb von Witten müssen sich alle Personen, die eine Wohnung beziehen, innerhalb von zwei Wochen dort anmelden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Einzug in die neue Wohnung ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Höchstpersönlich meldepflichtig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber / die Wohnungsgeberin (in der Regel die Sorgeberechtigten) meldepflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass, Kinderreisepass, aller mitziehenden Familienangehörigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe) Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    keine

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    keine

    Kosten

    keine.

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    keine.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten: unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruchsrecht (BMG) Wohnungsgeberbestätigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldedaten, Berichtigung, Vervollständigung, Unrichtige Daten, Unvollständige Daten, Vervollständigung, Personenbezogene Daten, Unvollständige Daten, Meldebehörde, Unrichtige Daten, Meldebehörde, Berichtigung, Verarbeitung, Verantwortlicher, Meldedaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de