• Kevelaer (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen)
unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

Beschreibung

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Meldebehörden

Zuständigkeit

Die zuständigen Meldebehörden. 

Ansprechpartner

Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

Formulare

keine

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
  • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Fristen

keine

Kosten

keine.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Unvollständige Daten, Personenbezogene Daten, Meldedaten, Verantwortlicher, Meldebehörde, Meldebehörde, Unrichtige Daten, Berichtigung, Meldedaten, Verarbeitung, Unrichtige Daten, Vervollständigung, Berichtigung, Unvollständige Daten, Vervollständigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English