Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
Als Genehmigungsbehörde müssen Sie den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage sowie die für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen veröffentlichen.
Beschreibung
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Ansprechpartner
Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Monat (Sie legen die Unterlagen für einen Monat öffentlich aus.)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 21.03.2024
Stichwörter
UVP-Bericht, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Unterlagen, Beteiligungsverfahren, Immissionsschutz, Beteiligung der Öffentlichkeit, Antrag, Beteiligung