Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern

    Als Genehmigungsbehörde von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Sie eine Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden zu dem Verfahren einholen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.

    Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
    • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
    • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie laden Organisationen wie Behörden, Verbände und Institutionen fristgemäß dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben.
    • Die Antragsunterlagen versenden Sie dazu sternförmig.
    • Sie bewahren die eingegangenen Stellungnahmen im Originalzustand unveränderbar auf und werten diese aus.
    • Zum Schluss nehmen Sie die Inhalts- und Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid auf, die in den Stellungnahmen mitgeteilt und begründet worden sind.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 4 Wochen (Sie laden die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ein.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 21.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beteiligungsverfahren, Beteiligung, Antrag, Beteiligte Behörden, Stellungnahme, Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Unterlagen, Träger öffentlicher Belange

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de