Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

    Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.

    Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen). Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche: den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen) den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.) Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange. Formulare Immissionsschutz: Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Bullenstall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Milchviehstall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Pferdestall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Schweinestall)

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 85295

    Fax: dez53@brms.nrw.de

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-7100

    Fax: 02541 18-9019

    E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Abteilung: Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen der Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kartenmaterial zur Standortbestimmung Übersichtsplan i.M. 1:25.000 Katasterplanausschnitt (Flurkarte) Lageplan i.M. 1:500 Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc. Angaben zur Luftreinhaltung Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild Maschinenaufstellungsplan Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle Angaben zur Abwasserwirtschaft Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V Angaben zur Energieeffizienz Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.

    Voraussetzungen

    • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
    • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
    • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
    • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesimmissionsschutzgesetz Landesimmissionsschutzgesetz NRW Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verwaltungsvorschriften TA-Lärm Verwaltungsvorschriften TA-Luft Baugesetzbuch Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Fristen

    Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 7 Monate (Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    störfallrelevante Einrichtung Betrieb, Immissionsschutz, Genehmigung, Störfallrelevante Änderung, Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren, Anlage ist Betriebsbereich, Anlage ändern, Anlage Bestandteil Betriebsbereich, Nicht genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de