vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg

    Beschreibung

    Dezernat 55

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Fax: 02391 822520

    Telefon Festnetz: 02391 820

    E-Mail: poststelle@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

    Beschreibung

    Die soziale Wohnraumförderung trägt dazu bei, das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu sichern. Ziel ist es Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Darüber hinaus wird bestehender Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt werden. Ihre historischen Wurzeln hat die Wohnraumförderung in der Zeit der Weimarer Republik. Als "Neues Bauen" wurden in den 1920er-Jahren in vielen deutschen Städten neue Wohn- und Bauformen von bekannten Architekten wie Bruno Taut, Hans Scharoun oder Walter Gropius gebaut. Aus dieser Tradition entstand in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg der soziale Wohnungsbau, der mit der Föderalismusreform von 2006 als "soziale Wohnraumförderung" auf die Länder übertragen wurde. Durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungsnachlässe fördert das Land über die NRW.Bank und mit Unterstützung durch Bundesmittel, Maßnahmen des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung und der Eigentumsbildung. Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Voraussetzungen

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate (Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Vorläufige Errichtung Anlage, Errichtung vor Genehmigungserteilung, Zulassung vorzeitigen Beginns, Innerhalb Genehmigungsverfahren, genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English