Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Antrag soll durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungs-voraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.Relevant sind etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.Ergeht der Vorbescheid, entfaltet er Bindungswirkung für die spätere Vollgenehmigung. Dies gilt jedoch nur, wenn bei der späteren Genehmigung keine Änderungen an den im Vorbescheid entschiedenen Teilen vorgenommen werden. Wie die Teilgenehmigung erfordert der Vorbescheid, dass die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage nach vorläufiger Beurteilung bejaht werden kann. Ein Vorbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf die spätere Erteilung einer Genehmigung. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Durchführung von Arbeiten, die der Errichtung der Anlage dienen, wie z. B. Vorbereitung des Baufeldes. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aussagekräftige Unterlagen zu den Bereichen, über die im Vorbescheid entschieden werden soll, z. B. Betriebsbeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Gutachten

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Vorbescheid setzt einen Antrag sowie Antragsunterlagen voraus, welche es ermöglichen, die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und er ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hat. Hierzu sind aussagekräftige Antragsunterlagen beizubringen.Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen sind nicht vorgegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Vorbescheid zur Genehmigung, Anlagenstandort, Standortwahl Anlage, Genehmigungsvoraussetzungen, Immissionsschutz, Standort Anlage, Voraussetzungen Genehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de