Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg

    Beschreibung

    Dezernat 55

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Fax: 02391 822520

    Telefon Festnetz: 02391 820

    E-Mail: poststelle@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

    Beschreibung

    Die soziale Wohnraumförderung trägt dazu bei, das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu sichern. Ziel ist es Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Darüber hinaus wird bestehender Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt werden. Ihre historischen Wurzeln hat die Wohnraumförderung in der Zeit der Weimarer Republik. Als "Neues Bauen" wurden in den 1920er-Jahren in vielen deutschen Städten neue Wohn- und Bauformen von bekannten Architekten wie Bruno Taut, Hans Scharoun oder Walter Gropius gebaut. Aus dieser Tradition entstand in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg der soziale Wohnungsbau, der mit der Föderalismusreform von 2006 als "soziale Wohnraumförderung" auf die Länder übertragen wurde. Durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungsnachlässe fördert das Land über die NRW.Bank und mit Unterstützung durch Bundesmittel, Maßnahmen des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung und der Eigentumsbildung. Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Anlage, Genehmigung, Umwelteinwirkungen, Betrieb, genehmigungsbedürftig, immissionsschutzrechtlich, Errichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English