Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung

    Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.

    Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:

    • durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
    • die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.

    Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.

    Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen). Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche: den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen) den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.) Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange. Formulare Immissionsschutz: Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Bullenstall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Milchviehstall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Pferdestall) Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Schweinestall)

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 85295

    Fax: dez53@brms.nrw.de

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 18-7100

    Fax: 02541 18-9019

    E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Abteilung: Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kartenmaterial zur Standortbestimmung Übersichtsplan i.M. 1:25.000 Katasterplanausschnitt (Flurkarte) Lageplan i.M. 1:500 Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc. Angaben zur Luftreinhaltung Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild Maschinenaufstellungsplan Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle Angaben zur Abwasserwirtschaft Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V Angaben zur Energieeffizienz Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesimmissionsschutzgesetz Landesimmissionsschutzgesetz NRW Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verwaltungsvorschriften TA-Lärm Verwaltungsvorschriften TA-Luft Baugesetzbuch Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung der Lage, Änderung des Betriebs, Änderung der Beschaffenheit, Überschreitung von Leistungsgrenzen, Nachteilige Auswirkungen, wesentliche Änderung, Überschreitung der Anlagegröße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de