Semesterbeitrag Erhebung

    Semesterbeitrag Erhebung

    Die Zahlung des Semesterbeitrags

    Beschreibung

    Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

    Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich werden weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert.

    In der Regel erhalten Sie entsprechende Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.  

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Sie wollen sich erstmalig ordnungsgemäß an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben oder sind bereits eingeschrieben und wollen sich zum nächsten Semester zurückmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die jeweiligen Beitragssatzungen des Studierendenwerks und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

    Verfahrensablauf

    Informationen zum zu zahlenden Semesterbeitrag und zum Verfahrensablauf erhalten Sie von Ihrer Hochschule.

    Die erfolgte Zahlung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung bzw. Rückmeldung.

    Fristen

    Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Semesterbeitrag direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Beitrag, Semesterbeitrag, Gebühr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de