Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule Entscheidung

    Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule Entscheidung

    Bewerbung für einen Studiengang an einer Hochschule.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie das jeweilige Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren beachten. 

    Zweimal jährlich - zum Sommer- und zum Wintersemester - kann man sich bewerben. Es gibt zulassungsfreie, bundesweit zulassungsbeschränkte und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei Bewerbungen um Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (sogenannte NC-Studiengänge) steht eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung; diese werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. 

    Für zulassungbeschränkte Studiengänge sind die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Hier gelten für die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge die Bewerbungsfristen 15. Januar (für das Sommersemester) und 15. Juli (für das Wintersemester). Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) gelten im Wintersemester zwei unterschiedliche Bewerbungsfristen. Altabiturientinnen und Altabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, müssen sich bis zum 31. Mai des Bewerbungsjahres bewerben. Für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, gilt der 15. Juli als Frist. 

    Für alle anderen Studiengänge bewerben sich Studieninteressierte direkt an Ihrer Wunschhochschule. Da jede Hochschule ihr Bewerbungsverfahren individuell gestaltet, sollten sich sich unbebedingt direkt bei Ihrer Wunschhochschule informieren. Für manche Studiengänge werden beispielsweise zusätzlich Praktika gefordert oder die Hochschulen führen Auswahlgespräche mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern.

    Bitte informieren Sie sich über die Bewerbungsvoraussetzungen und die Bewerbungsfristen für Ihren Studiengang an Ihrer Wunschhochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung. 

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dies kann von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen an der jeweiligen Hochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung. 

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Hinweise zum Bewerbungsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Zu einem grundständigen Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen führen verschiedene Wege:

    • Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
    • Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.
    • Mit der Fachhochschulreife können Sie an Fachhochschulen studieren.
    • Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen.

    Bei manchen Studiengängen werden zusätzliche Vorkenntnisse, eine künstlerische, sportliche oder sonstige Eignung, Sprachkenntnisse oder der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert. 

    Nähere Informationen dazu geben die einzelnen Hochschulen.

    Kunst-/Musikhochschulen:

    Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.

    Ein Masterstudium setzt ein entsprechendes grundständiges Bachelorstudium voraus.

    Darüber hinaus müssen Sie für einige Studiengänge weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

    • ein Praktikum,
    • einen Eignungstest oder
    • Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Wunschhochschule. 

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 48 ff. HG

    §§ 40 ff. KunstHG

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule und der Stiftung für Hochschulzulassung zu den jeweiligen Studiengängen.

    Grundsätzlich gilt:

    • Bei den meisten Hochschulen können Sie sich über die Webseiten online bewerben. Ausgewiesene Unterlagen sind per Post einzureichen.
    • Bei einigen Studiengängen müssen Sie im Vorfeld ein Eignungsverfahren bestehen oder weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

     

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren. Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie sich online über hochschulstart.de bewerben: https://hochschulstart.de/startseite

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Studium, Bewerbung, Einschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de