Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Hinweise für Olpe: Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Beschreibung
Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- ein Zeugnis
- eine Urkunde
In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.
Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.
Hinweise für Olpe: Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- ein Zeugnis
- eine Urkunde
In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.
Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang.
Hinweise für Olpe: Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang.
Formulare
Hinweise zum Verfahrensablauf sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
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Hinweise zum Verfahrensablauf sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
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Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
Rechtsgrundlage(n)
§ 66 HG
§ 58 KunstHG
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§ 66 HG
§ 58 KunstHG
Verfahrensablauf
Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.
Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.
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Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.
Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
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Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Hochschulzeugnis, Zeugnis, Abschluss