• Vlotho (Landkreis Herford, Nordrhein-Westfalen)
Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Beschreibung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Stiftung für Hochschulzulassung

Hochschulstart

Sonnenstraße 171

44137 Dortmund

Ansprechpartner

Für Vlotho wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Formulare

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Verfahrensablauf

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

Fristen

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Kosten

Keine.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Stiftung für Hochschulzulassung am 03.03.2021

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Studienplatz, Hochschulstart, Universität, Fachhochschule, Dialogorientiertes Serviceverfahren, Numerus Clausus, Örtlich zulassungsbeschränkt

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de