Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Studienleistungen anerkennen lassen

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich. 

    Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein. 

    Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. 

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 63a HG NRW

    § 55a KunstHG NRW

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.

    Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden. 

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Fristen, die von Ihrer (aufnehmenden) Hochschule vorgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Sudienleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English