Studiengebühr Erlass
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen.
Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für die besonderen Kosten des Fernstudiums.
Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022
Stichwörter
Gebührenbefreiung, Studiengebühr, Studienfinanzierung, Beitragsfreistellung, Studiengebühr, Beitragsfreistellung, Studienfinanzierung