Studiengebühr Erlass

    Studiengebühr Erlass

    Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren

    Beschreibung

    In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen. 

    Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für die besonderen Kosten des Fernstudiums.

    Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Studienfinanzierung, Studiengebühr, Gebührenbefreiung, Studiengebühr, Studienfinanzierung, Beitragsfreistellung, Beitragsfreistellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de