Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühren für ein Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule.

    Beschreibung

    In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen. 

    Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für das Fernstudienmaterial.

    Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    BAföG für Schüler/Auszubildende kann beim BAföG-Amt der Stadt Hamm beantragt werden. Den BAföG-Antrag stellen Schüler bzw. Auszubildende ab 15 Jahren selbst.Unter 15 Jahren er und der gesetzlicher Vertreter. Entsprechende Antragsformulare sind in sämtlichen Bürgerämtern der Stadt Hamm erhältlich. Ebenso ist die Abgabe ausgefüllter Anträge zwecks Weiterleitung an die zuständige Abteilung in den Bürgerämtern möglich. Zuständigkeiten Zuständigkeiten Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer Herr Platte Sachgebietsleiter 17 - 6230 151 Frau Ahlburg Buchst. A - J 17 - 6215 268 Frau Kazanci Buchst. K - O 17 - 6216 267 Frau Bergmeier Buchst. P - Z 17 - 6156 266 Öffnungszeiten: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Weitere Informationen, alle Anträge zum Download sowie einen Link zum Online-Antrag finden Sie hier .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschusskasse

    Beschreibung

    Infoseite

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English