Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich

    Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich

    Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

    Beschreibung

    Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

    Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.

    Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.

    Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.

    Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung. 

    Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
    im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
    Graurheindorfer Straße 157
    53117 Bonn
    (Postfach 2240, 53012 Bonn)

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
    • Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
    • Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
    • Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene Hochschulausbildung

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.

    Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.

    Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    EUR 200,00 für Ihren 1. Antrag

    EUR 100,00 für jeden weiteren Antrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anerkennung in Deutschland, Hochschulanerkennung, Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English