Immatrikulation Bescheinigung

    Immatrikulation Bescheinigung

    Sie möchten sich an einer Hochschule für ein Studium einschreiben?

    Beschreibung

    Wenn Sie sich an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben möchten, gilt es zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen zu unterscheiden:

    In zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen direkt mit den geforderten Unterlagen einschreiben, ggf. nach vorangegangener Bewerbung.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, so dass ein Auswahlverfahren stattfindet. An Kunst- und Musikhochschulen findet generell ein Auswahlverfahren statt.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz inkl. eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.

    Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Nachweise anfordern, wie etwa:

    • gültiger Identitätsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel)
    • Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
    • Nachweis der studentischen Krankenversicherung (elektronische Meldung über die Krankenkasse)
    • im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der Erziehungsberechtigten

    Sie werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens darüber informiert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung an Ihrer Hochschule beibringen müssen.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

    Um ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Universitäten:

    • Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.
    • eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
    • Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.

    Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen):

    • Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule
    • eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
    • Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.

    Kunst-/Musikhochschulen:

    Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule bzw. die Studienberatung.

    Rechtsgrundlage(n)

    §48 HG NRW

    §50 HG NRW

    §40 KunstHG 

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.

    Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studierendenausweis/eine Chipkarte, außerdem steht Ihnen eine  Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester zur Verfügung.

    Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich zurückmelden; hierzu ist die Errichtung des Semesterbeitrags die Voraussetzung (siehe LeiKa "Semesterbeitrag Erhebung").

    Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.

    Fristen

    Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel beim Verstreichen dieser Fristen eine Einschreibung nicht mehr möglich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

    Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, das von Ihrem Schulabschluss und Ihrem Herkunftsland abhängt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hochschule, Einschreibung, Studium, Immatrikulation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de