Unterbrechung des Studiums Beurlaubung
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.
Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.
Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.
Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)
- an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
- Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
- Hochschuleinrichtungen nutzen.
Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:
- Auslandsstudium
- Mutterschafts- und Erziehungszeiten
- Krankheit
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
- ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
- Bundesfreiwilligendienst
- Sonstige Gründe
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe "erforderliche Unterlagen").
Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen.
Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine "allgemeingültigen Besonderheiten". Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Unterbrechung des Studiums, Unterbrechung, Urlaubssemester, Beurlaubung, Beurlaubung (Hochschule)