Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
    Mögliche Hilfen sind: 

    • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
    • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
    • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
    • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
    • Hilfe zur Verselbständigung

    Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Außerdem beraten und unterstützen wir Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes, und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist. Bei der Vaterschaftsfeststellung wird unterschieden zwischen: Vaterschaftsanerkennung Die Anerkennung der Vaterschaft kann u.a. beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden. Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Das Jugendamt kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird. Den Antrag für eine Beistandschaft kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge für sein Kind zusteht. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Als Beistand werden wir ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und in Abstimmung mit dem antragsstellenden Elternteil tätig. Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge zusteht. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und in Abstimmung mit dem antragsstellenden Elternteil tätig. Weiterführende Informationen zur Beistandschaft erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. www.bmfsfj.de Antragsstellung: Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Ein Antragsformular wird Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt. Eine Beendigung einer Beistandschaft ist jederzeit möglich. Zuständigkeit: Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit den Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Beistandschaft zu vereinbaren.Bitte beachten Sie folgende Adresse der Beistände:Kreis Coesfeld Abt. 51 - Jugendamt Friedrich-Ebert-Str. 7 48653 Coesfeld AnfahrtskizzeFür die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig. www.coesfeld.de www.duelmen.de Formulare Jugendamt: Einrichtung einer Beistandschaft Jugendamt: Beendigung einer Beistandschaft (Assistent)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5140

    Fax: 02541 18-5299

    E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden) Unterhaltstitel (soweit vorhanden)

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bürgerliches Gesetzbuch Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Zivilprozessordnung Düsseldorfer Unterhaltstabelle

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English