Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung

    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

    Beschreibung

    Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

    Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:

    • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
    • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
    • sich nicht behaupten können. 

    Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.

    Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
    Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: 

    • Entwicklung von Gruppendynamik.
    • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
    • Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
    • Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. 
    • Konflikte friedlich lösen. 

    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 
     

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der ASD ist die zentrale Anlaufstelle im Jugendamt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, die Rat und Unterstützung suchen. Kernaufgaben: Beratung z. B. bei Erziehungsproblemen Vermittlung Fachberatungsstellen Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Vermittlung von Erziehungshilfen bei Erziehungs-, Beziehungs- und Schulschwierigkeiten Betreuung und Begleitung von außerhalb des Elternhauses lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Ansprechpartner von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Eine detailliertere Übersicht der Tätigkeiten finden Sie auf der eigenen Internetseite des Jugendamts Paderborn unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Paderborn setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und Familien in Paderborn wohl fühlen. Dafür bietet das Jugendamt eine Reihe von Aktionen, Informationen und Hilfen an.Da das Thema so wichtig ist, finden sich alle Informationen rund um das Jugendamt auf einer eigenen Internetseite. Dort finden Sie sicher auch Informationen zu Ihrem Anliegen. Sofern Sie Informationen über Angebote und Hilfen für Familien sowie auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung suchen, haben wir einen Informationsdienst im FamilienServiceCenter für Sie zusammengefasst.Dort sind nahezu alle Angebote und Anbieter an einer Stelle zusammengefasst und stehen rund um die Uhr zur Verfügung: Von der Hebammensuche bis zum Übergang Schule-Beruf können gezielt Hilfen gesucht und gefunden werden, aber auch zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder besonders familienfreundlichem Wohnen finden Sie Informationen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis 
    • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
    • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. 
    • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendliche, Gruppenangebot, Adolsezenz, Selbsthilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English