Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der ASD ist die zentrale Anlaufstelle im Jugendamt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, die Rat und Unterstützung suchen. Kernaufgaben: Beratung z. B. bei Erziehungsproblemen Vermittlung Fachberatungsstellen Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Vermittlung von Erziehungshilfen bei Erziehungs-, Beziehungs- und Schulschwierigkeiten Betreuung und Begleitung von außerhalb des Elternhauses lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Ansprechpartner von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Eine detailliertere Übersicht der Tätigkeiten finden Sie auf der eigenen Internetseite des Jugendamts Paderborn unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Paderborn setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und Familien in Paderborn wohl fühlen. Dafür bietet das Jugendamt eine Reihe von Aktionen, Informationen und Hilfen an.Da das Thema so wichtig ist, finden sich alle Informationen rund um das Jugendamt auf einer eigenen Internetseite. Dort finden Sie sicher auch Informationen zu Ihrem Anliegen. Sofern Sie Informationen über Angebote und Hilfen für Familien sowie auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung suchen, haben wir einen Informationsdienst im FamilienServiceCenter für Sie zusammengefasst.Dort sind nahezu alle Angebote und Anbieter an einer Stelle zusammengefasst und stehen rund um die Uhr zur Verfügung: Von der Hebammensuche bis zum Übergang Schule-Beruf können gezielt Hilfen gesucht und gefunden werden, aber auch zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder besonders familienfreundlichem Wohnen finden Sie Informationen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegefamilie, Unterbringung, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de