Heimerziehung Gewährung

    Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

    Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

    Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

    Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

    Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

    • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
    • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der ASD ist die zentrale Anlaufstelle im Jugendamt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, die Rat und Unterstützung suchen. Kernaufgaben: Beratung z. B. bei Erziehungsproblemen Vermittlung Fachberatungsstellen Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Vermittlung von Erziehungshilfen bei Erziehungs-, Beziehungs- und Schulschwierigkeiten Betreuung und Begleitung von außerhalb des Elternhauses lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Ansprechpartner von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Eine detailliertere Übersicht der Tätigkeiten finden Sie auf der eigenen Internetseite des Jugendamts Paderborn unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Paderborn setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und Familien in Paderborn wohl fühlen. Dafür bietet das Jugendamt eine Reihe von Aktionen, Informationen und Hilfen an.Da das Thema so wichtig ist, finden sich alle Informationen rund um das Jugendamt auf einer eigenen Internetseite. Dort finden Sie sicher auch Informationen zu Ihrem Anliegen. Sofern Sie Informationen über Angebote und Hilfen für Familien sowie auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung suchen, haben wir einen Informationsdienst im FamilienServiceCenter für Sie zusammengefasst.Dort sind nahezu alle Angebote und Anbieter an einer Stelle zusammengefasst und stehen rund um die Uhr zur Verfügung: Von der Hebammensuche bis zum Übergang Schule-Beruf können gezielt Hilfen gesucht und gefunden werden, aber auch zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder besonders familienfreundlichem Wohnen finden Sie Informationen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann. 

    Kosten

    Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stationäre Unterbringung, Kindertagesheim, Kinderheim

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de