Eheurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern?

    Zuständig für die Ausstellung der Urkunden oder beglaubigten Abschriften ist das Standesamt, bei dem die Beurkundung der Geburt, des Sterbefalles oder die Erschließung erfolgt ist und die Personenstandsregister geführt werden.
    Eine von Ihnen erstellte Kopie des ursprünglichen Originals kann nicht beglaubigt werden!

    Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Eine Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches wird vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Die bis zum 31.12.2008 auf Antrag angelegten Familienbücher, die als Heiratseintrag weitergeführt werden, befinden sich in der Regel beim Standesamt Ihres am 24.02.2007 innegehabten Wohnsitzes oder bei später angelegten Familienbücher beim Standesamt, bei dem es angelegt wurde.

    Urkunden können über unseren Online-Service ganz bequem von zuhause beantragt werden. Auch die Gebühr wird direkt bei Beantragung online entrichtet. Zusendet wird Ihnen die beantragte Urkunde anschließend per Post. Sie möchten unseren Service nutzen? Klicken Sie hier

    Alternativ können Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt und telefonisch oder schriftlich bestellt werden.  In diesem Fall ist die Gebühr per Vorkasse zu überweisen, wenn die Urkunde per Post zugesandt werden soll.
    Bankverbindung und Verwendungszweck werden auf Anfrage mitgeteilt. 

    Falls Sie die Urkunde fürs Ausland benötigen und die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Beglaubigung für Legalisationszwecke) verlangt, können Sie sich mit der Urkunde an die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg wenden.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern? Zuständig für die Ausstellung der Urkunden oder beglaubigten Abschriften ist das Standesamt, bei dem die Beurkundung der Geburt, des Sterbefalles oder die Erschließung erfolgt ist und die Personenstandsregister geführt werden. Eine von Ihnen erstellte Kopie des ursprünglichen Originals kann nicht beglaubigt werden! Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Eine Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches wird vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Die bis zum 31.12.2008 auf Antrag angelegten Familienbücher, die als Heiratseintrag weitergeführt werden, befinden sich in der Regel beim Standesamt Ihres am 24.02.2007 innegehabten Wohnsitzes oder bei später angelegten Familienbücher beim Standesamt, bei dem es angelegt wurde. Urkunden können über unseren Online-Service ganz bequem von zuhause beantragt werden. Auch die Gebühr wird direkt bei Beantragung online entrichtet. Zusendet wird Ihnen die beantragte Urkunde anschließend per Post. Sie möchten unseren Service nutzen? Klicken Sie hier Alternativ können Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt und telefonisch oder schriftlich bestellt werden. In diesem Fall ist die Gebühr per Vorkasse zu überweisen, wenn die Urkunde per Post zugesandt werden soll. Bankverbindung und Verwendungszweck werden auf Anfrage mitgeteilt. Falls Sie die Urkunde fürs Ausland benötigen und die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Beglaubigung für Legalisationszwecke) verlangt, können Sie sich mit der Urkunde an die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wallfahrtsstadt Werl

    Beschreibung

    Abteilung Verwaltungssteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23-23a

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 8001040

    E-Mail: digital@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Personenstandsurkunden (auch mehrsprachig/international)  12,00 Euro
    Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die Hälfte.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunden (auch mehrsprachig/international) 12,00 Euro Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die Hälfte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Hinweise für Werl: Eheurkunde Ausstellung

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    internationale Eheurkunde, Heirat, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde international, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Personenstandsurkunde, Urkunde, Eheurkunde, Eheschließung Bescheinigung, Trauung, Hochzeit, Standesamt, Eheschließung, Ehebescheinigung, Trauung, Eheregister, Eheschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de