Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Ist Ihre Entscheidung getroffen, so ist Ihr erster Schritt die Anmeldung der Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl. Wenn also einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werl hat, kommen Sie zur Anmeldung zum Standesamt Werl. Haben Sie keinen Wohnsitz in Werl, möchten aber in Werl heiraten, erfolgt die Anmeldung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (innerhalb Deutschlands). Die Unterlagen werden dann von dort dem Standesamt Werl zugesandt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland und möchten in Werl heiraten, dann kann die Anmeldung der Eheschließung direkt in Werl erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert zur Anmeldung der Eheschließung zu kommen, kann er oder sie dem/der Partner/in eine Vollmacht erteilen. Die Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind sehr individuell. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie per Mail oder telefonisch erhalten. Sie wollen in Werl heiraten? Das Standesamt bietet Eheschließungen an jedem Wochentag und an 2 Samstagen im Monat jeweils nach Vereinbarung an. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Standesbeamtinnen/Standesbeamten. Trautermine an einem Samstag Eheschließungen werden vom Standesamt Werl im Rathaus, im Städt. Museum Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus, Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof", Landgut Hof Mawick und Wulfs Alte Mühle angeboten. Schauen Sie auch unter: Eheschließungen im besonderen Rahmen Sie möchten zu Ihrer Eheschließung eine ganz persönliche Ansprache? Sollen Ihre Gäste wissen ...... warum Sie gerade diesen Termin gewählt haben wann und wo Sie sich kennengelernt haben warum Sie diesen Mann, diese Frau gewählt haben wie Sie sich die gemeinsame Zukunft vorstellen was Ihnen in Ihrer Beziehung besonders wichtig ist und, und, und dann schreiben Sie dieses - oder anderes - auf und teilen es Ihrer Standesbeamtin bzw. Standesbeamten ca. eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte werden es in ihrer Ansprache für Sie verwenden, und Sie können so eine ganz individuelle Eheschließung erleben. Sie wollen im Ausland heiraten? Dann sollten Sie sich im gewünschten Eheschließungsort oder bei den Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung brauchen. Das Standesamt kann Ihnen keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen im Ausland geben. Wir werden für Sie nur tätig, wenn das Land in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis fordert. Hier prüfen wir genau wie beim Antrag zur Eheschließung evtl. Ehehindernisse nach deutschem Recht. Es ist also wieder sehr individuell. Bitte lassen Sie sich beraten, was Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. Nach der Eheschließung legen Sie bitte dem Bürgerbüro die Heiratsurkunde mit der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) in internationaler Form oder mit deutscher Übersetzung vor, damit Sie dort als verheiratet eingetragen werden. Namensänderung? Infoblatt Namensänderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wallfahrtsstadt Werl

    Beschreibung

    Abteilung Verwaltungssteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23-23a

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 8001040

    E-Mail: digital@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Infoblatt Namensänderung Vollmacht Eheschließung

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,- Euro Wenn einer oder beide Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 70,- Euro Eheschließung in Werl bei Anmeldung Wohnsitzstandesamt 40,- Euro Eheurkunde 12,- Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten montags bis mittwochs ab 12:30 Uhr donnerstags und freitags 12:30 - 13:30 Uhr 66,- Euro freitags ab 14.00 Uhr 106,- Euro samstags 146,- Euro Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses (Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof, Die Alte Kirche, Landgut Mawick und Il Mulino da Vito e Rosa) 100,- Euro Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Ehe, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de