Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind. In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Dieses wird in mehrsprachiger Form ausgestellt. Die Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten. Das Standesamt Aachen ist für die Ausstellung Ihres EFZ zuständig, wenn Ihr aktueller bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland im Stadtgebiet Aachen ist/war. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (Rechtsgrundlage: § 39 Personenstandsgesetz (PStG))Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden!Die Ausstellung des EFZ kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, die weiteren Formalitäten im Land der Eheschließung zu erledigen und einen geeigneten Trautermin zu finden. Bitte erkundigen Sie sich auch im eheschließenden Standesamt, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum EFZ benötigen und welche Qualität diese haben müssen. Eventuell muss das EFZ eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (in Deutschland ansässiges Konsulat des eheschließenden Landes) erhalten. Unterlagen Damit das EFZ ausgestellt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beider Verlobten vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab. Wenn z.B. ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat, ein Partner im Ausland geschieden worden ist, ein Partner adoptiert ist, ein Partner für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat, ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.) kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail aus ( ehe@mail.aachen.de ).Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden: vollständiger Name Wohnort Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?) Geburtsdatum, -ort und - Land Familienstand; falls geschieden/verwitwet: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung/Sterbefallbeurkundung)? Bei einer Scheidung im Ausland: Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und der/die Ex-Partner/in zum Zeitpunkt der Scheidung? Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt? Telefonnummer Weitere Besonderheiten: z.B. Namensänderung, Adoption, Personenkreis Spätaussiedler/Vertriebener zugehörig ... Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann.Wir vergessen Sie nicht! Von einer Erinnerungsmail bitten wir daher abzusehen.Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden die Kolleg*innen Sie entsprechend informieren. Benötigen Sie doch einen Termin? Die Beratung kann bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Bitte bringen Sie dann neben Ihrem Ausweis auch zumindest eine Kopie des Reisepasses Ihres*Ihrer Verlobten mit. Stand 23.07.2020

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Der Verwaltungsbereich befindet sich jetzt in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen. Dieser Bereich ist barrierefrei auf der 1. Etage erreichbar. Rechtliche Informationen zum Thema Heiraten und Anmeldung Eheschließung. Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heiraten in Aachen" (Trauräume (mit Fotos), mögliche Termine, Reservierung...) finden Sie auf heiraten.de. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen Publikumsverkehr morgens telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind! Gerne können Sie uns dann auch eine Mail mit Ihrem Anliegen mitteilen unter : ehe@mail.aachen.de zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, auf jeden Fall Ihre beiden Nachnamen und Ihre Telefonnummer bekannt zu geben, damit unsererseits die Möglichkeit besteht, Sie zu kontaktieren!Terminabsprache ist erforderlich! Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden! Vielen Dank! (Stand 09.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Ehe, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de