Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.
In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.
Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.
Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind. In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Dieses wird in mehrsprachiger Form ausgestellt. Die Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten. Das Standesamt Aachen ist für die Ausstellung Ihres EFZ zuständig, wenn Ihr aktueller bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland im Stadtgebiet Aachen ist/war. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (Rechtsgrundlage: § 39 Personenstandsgesetz (PStG))Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden!Die Ausstellung des EFZ kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, die weiteren Formalitäten im Land der Eheschließung zu erledigen und einen geeigneten Trautermin zu finden. Bitte erkundigen Sie sich auch im eheschließenden Standesamt, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum EFZ benötigen und welche Qualität diese haben müssen. Eventuell muss das EFZ eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (in Deutschland ansässiges Konsulat des eheschließenden Landes) erhalten. Unterlagen Damit das EFZ ausgestellt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beider Verlobten vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab. Wenn z.B. ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat, ein Partner im Ausland geschieden worden ist, ein Partner adoptiert ist, ein Partner für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat, ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.) kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail aus ( ehe@mail.aachen.de ).Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden: vollständiger Name Wohnort Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?) Geburtsdatum, -ort und - Land Familienstand; falls geschieden/verwitwet: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung/Sterbefallbeurkundung)? Bei einer Scheidung im Ausland: Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und der/die Ex-Partner/in zum Zeitpunkt der Scheidung? Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt? Telefonnummer Weitere Besonderheiten: z.B. Namensänderung, Adoption, Personenkreis Spätaussiedler/Vertriebener zugehörig ... Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann.Wir vergessen Sie nicht! Von einer Erinnerungsmail bitten wir daher abzusehen.Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden die Kolleg*innen Sie entsprechend informieren. Benötigen Sie doch einen Termin? Die Beratung kann bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Bitte bringen Sie dann neben Ihrem Ausweis auch zumindest eine Kopie des Reisepasses Ihres*Ihrer Verlobten mit. Stand 23.07.2020