Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldungen zu Eheschließungen können nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist. Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1. Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen. Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt. Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind: Sandbauernhof: 07.09.2024 und 09.11.2024 Kulturbahnhof: 06.07.2024 Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024 Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024 Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind: Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025 Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025 Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025 Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr. Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich. Personenanzahl je Räumlickeit: Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren". Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus: beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige beide Verlobte sind volljährig und kinderlos keine/r der Verlobten war bereits verheiratet beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält. Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de