Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, kann die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses bei der ausländischen Behörde erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab bei der Botschaft des jeweiligen Landes, in dem die Eheschließung stattfinden soll. Ehefähigkeitszeugnisse sind Bestätigungen, dass nach dem deutschen Eheschließungsrecht keine begründeten Ehehindernisse (z.B. fehlende Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Verwandtschaft, Doppelehe usw.) entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird bei ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Leben Sie bereits im Ausland, so erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist für Ihren Antrag das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich bitte vorher beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden. Im Hinblick darauf, dass das Ehefähigkeitszeugnis den Abschluss einer Ehefähigkeitsprüfung bildet, ist es unumgänglich, dass dem Standesbeamten Urkunden und Unterlagen von beiden Verlobten, auch von ausländischen Verlobten, im Original vorgelegt werden. Beachten Sie bitte, dass die nach der Eheschließung im Ausland ausgehändigte Heiratsurkunde mit allen nötigen Beglaubigungsvermerken versehen wird (z.B. Apostille, Legalisation usw.). Erkundigen Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem Standesamt oder ggf. bei der deutschen Botschaft des Reiselandes.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 39 Personenstandsgesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur weiteren Besprechung und Prüfung können Sie gerne einen Termin im Standesamt vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de