Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen in Emsdetten heiraten? Seit Januar 1999 befindet sich im historischen Gebäude Hof Deitmar an der Mühlenstraße das modern eingerichtete Trauzimmer. Inmitten der wunderschönen Parkanlage haben Sie nach der Trauung die Möglichkeit, Ihre Gratulanten zu begrüßen und mit ihnen anzustoßen. Das Trauzimmer ist (über den Hintereingang) barrierefrei zugänglich. Im Gebäude sind mehrere Toiletten, u.a. ein Behinderten-WC. Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen: Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Nachmittage & Samstag Auf Anfrage Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen entsteht eine zusätzliche Gebühr. Anfragen telefonisch unter 02572/922-351 oder -302 oder per Mail an standesamt@emsdetten.de. Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Standesamtliche Nachrichten finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, wenn Sie nicht in Emsdetten geboren sind. Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des auswärtigen Wohnortes, sofern einer von Ihnen nicht in Emsdetten wohnt. Wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister. Vollmacht mit allen ErklärungenSollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht mit allen Erklärungen vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist: Eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.Wird das erforderliche Dokument beim Standesamt Emsdetten aufbewahrt, greifen wir auf die entsprechend geführten Bücher bei uns zurück.Ist die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, besorgen Sie dieses Dokument dort. Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder. Wenn einer der Verlobten ausländischer Mitbürger ist: Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so informieren wir Sie gerne über die vorzulegenden Dokumente. Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Webcam im Trauzimmer: Auf Wunsch wird Ihre Eheschließung "live im Internet mit Bildern übertragen, damit sich Ihre Verwandten und Freunde, die nicht persönlich an der Trauung teilnehmen können, zum Zeitpunkt der Eheschließung in die Übertragung einschalten können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English