Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Sie müssen für das Ehefähigkeitszeugnis Ihre gültigen Ausweise vorlegen. Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie. aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder sollte Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine vollständige Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §12 PStG Personenstandsgesetz

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Standesbeamten.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind: Sollte jemand von Ihnen nicht in Geilenkirchen gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt. Wenn Sie bereits verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Ist Ihre Ehe erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus. Sollte Ihre Eheschließung oder Eheauflösung im Ausland erfolgt sein, kontaktieren Sie bitte vorab die Standesbeamten. Mit Auslandsbeteiligung Sollte Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English