Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind. In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Dieses wird in mehrsprachiger Form ausgestellt. Die Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten. Das Standesamt Aachen ist für die Ausstellung Ihres EFZ zuständig, wenn Ihr aktueller bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland im Stadtgebiet Aachen ist/war. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (Rechtsgrundlage: § 39 Personenstandsgesetz (PStG))Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden!Die Ausstellung des EFZ kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, die weiteren Formalitäten im Land der Eheschließung zu erledigen und einen geeigneten Trautermin zu finden. Bitte erkundigen Sie sich auch im eheschließenden Standesamt, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum EFZ benötigen und welche Qualität diese haben müssen. Eventuell muss das EFZ eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (in Deutschland ansässiges Konsulat des eheschließenden Landes) erhalten. Unterlagen Damit das EFZ ausgestellt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beider Verlobten vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab. Wenn z.B. ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat, ein Partner im Ausland geschieden worden ist, ein Partner adoptiert ist, ein Partner für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat, ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.) kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail aus ( ehe@mail.aachen.de ).Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden: vollständiger Name Wohnort Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?) Geburtsdatum, -ort und - Land Familienstand; falls geschieden/verwitwet: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung/Sterbefallbeurkundung)? Bei einer Scheidung im Ausland: Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und der/die Ex-Partner/in zum Zeitpunkt der Scheidung? Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt? Telefonnummer Weitere Besonderheiten: z.B. Namensänderung, Adoption, Personenkreis Spätaussiedler/Vertriebener zugehörig ... Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann.Wir vergessen Sie nicht! Von einer Erinnerungsmail bitten wir daher abzusehen.Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden die Kolleg*innen Sie entsprechend informieren. Benötigen Sie doch einen Termin? Die Beratung kann bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Bitte bringen Sie dann neben Ihrem Ausweis auch zumindest eine Kopie des Reisepasses Ihres*Ihrer Verlobten mit. Stand 23.07.2020

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Der Verwaltungsbereich befindet sich jetzt in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen. Dieser Bereich ist barrierefrei auf der 1. Etage erreichbar. Rechtliche Informationen zum Thema Heiraten und Anmeldung Eheschließung. Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heiraten in Aachen" (Trauräume (mit Fotos), mögliche Termine, Reservierung...) finden Sie auf heiraten.de. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen Publikumsverkehr morgens telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind! Gerne können Sie uns dann auch eine Mail mit Ihrem Anliegen mitteilen unter : ehe@mail.aachen.de zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, auf jeden Fall Ihre beiden Nachnamen und Ihre Telefonnummer bekannt zu geben, damit unsererseits die Möglichkeit besteht, Sie zu kontaktieren!Terminabsprache ist erforderlich! Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden! Vielen Dank! (Stand 09.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English