Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldungen zu Eheschließungen können nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist. Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1. Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen. Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt. Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind: Sandbauernhof: 07.09.2024 und 09.11.2024 Kulturbahnhof: 06.07.2024 Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024 Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024 Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind: Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025 Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025 Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025 Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr. Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich. Personenanzahl je Räumlickeit: Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren". Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus: beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige beide Verlobte sind volljährig und kinderlos keine/r der Verlobten war bereits verheiratet beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält. Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English