Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind einzelfallabhängig. Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich grundsätzlich auf Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden. Sofern einer der Verlobten eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren wurden, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung mit dem Standesamt. Für die Ausstellung muss das Heimatrecht jedes Ehegatten beachtet werden. Hier wird Ihnen im Einzellfall eine genaue Auflistung mit den benötigten Unterlagen zusammenstellt. Generell sind folgende Unterlagen einzureichen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass eine aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenbuchs oder Ausdruck des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde; erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt) eine erweiterte Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Langenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (§ 18 II Bundesmeldegesetz) Ihrer zuständigen Meldebehörde (nicht zu verwechseln mit einer Anmeldebestätigung) wenn Sie schon ein Mal verheiratet waren, zusätzlich: einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters oder Eheurkunde, jeweils mit Vermerk der Eheauflösung zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Ehen Nachweise vorzulegen, z. B. Scheidungsurteile wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich: eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk der Auflösung der Lebenspartnerschaft zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Lebenspartnerschaften Nachweise vorzulegen, z. B. Aufhebungsurteile eine Bescheinigung über eine Namensänderung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft eine Erklärung zur Namensführung abgegeben haben. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: für jedes Kind eine aktuelle Geburtsurkunde gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Abgabe von Sorgeerklärungen Wenn Sie in Langenfeld geboren sind, in Langenfeld geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die erforderlichen Urkunden nicht selbst beschaffen. Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ehefähigkeitszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können vorab gerne postalisch oder gesammelt per E-Mail eingreicht werden.Für die Abholung des Ehefähigkeitszeugnisses ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Originale sind in jedem Fall bei Abholung vorzulegen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung werden ab Eingang der vollständigen Unterlagen durchschnittlich 2 Wochen benötigt.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English