Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis? Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobter nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass die Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen ist.Im Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte namentlich genannt.Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungendes Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen. Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus? Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Anmeldung zur Eheschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-33480

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33499

    E-Mail: heirat@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte Ihren Personenstand feststellen sowie die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse prüfen kann. Zu den Ehehindernissen gehört zum Beispiel eine bestehende Verwandtschaft zum/zur Verlobten oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Welche Unterlagen von Ihnen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorzulegen sind, hängt sehr von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Die persönliche Vorsprache eines der Verlobten im Standesamt zur Auskunftserteilung ist erforderlich, wenn einer oder beide Verlobte nicht im Bundesgebiet geboren ist/sind im Ausland adoptiert wurde/n Vorehe/n im Ausland geschlossen hat/haben oder im Ausland geschieden worden ist/sind einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt Sie erhalten dann eine umfassende Beratung sowie ein individuelles Merkblatt, welche Unterlagen für Sie und Ihre*n Partner*in erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Deutsche Staatsangehörige, die noch niemals verheiratet waren, benötigen folgende Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Familienstandsnachweis eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei Ehefähigkeitszeugnisausstellung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt werden. Diese kann jedoch nicht wieder ausgehändigt werden. Sollte das Dokument anschließend zum Beispiel noch zur Vorlage im Ausland benötigt werden, wenden Sie sich bitte zur Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung an das Bürgeramt. einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!) Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes . In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten, die im Vorfeld nicht immer absehbar sind und die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig machen. Deutsche Staatsangehörige die bereits verheiratet waren, benötigen folgende Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Familienstandsnachweis eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei Ehefähigkeitszeugnisausstellung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt werden. Diese kann jedoch nicht wieder ausgehändigt werden. Sollte das Dokument anschließend zum Beispiel noch zur Vorlage im Ausland benötigt werden, wenden Sie sich bitte zur Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung an das Bürgeramt. einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!) Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes . einen aktuellen Eheregisterausdruck oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Angabe der Auflösung. Diese Urkunde ist zu erhalten beim Heiratsstandesamt. sollte die Auflösung der Ehe nicht in der Eheurkunde/dem Eheregisterausdruck eingetragen sein, ist sie separat zu belegen (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde). Weitere Vorehen und ihre Auflösung sind glaubhaft zu machen (gegebenenfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen). In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten, die im Vorfeld nicht immer absehbar sind und die Vorlage weitere Unterlagen notwendig machen.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 39 Personenstandsgesetz § 51 Personenstandsverordnung

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ehe soll im Ausland geschlossen werden. Einer der Eheschließenden hat die deutsche Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Essen. Besteht kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Bestand niemals ein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.Den Antrag stellen können auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English