Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Heirat nach dem Recht, das in Ihrem Heimatland gilt.

    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar in Deutschland, nicht aber in Ihrem Heimatstaat anerkannt wird. Insbesondere für zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des ausländischen Elternteils anerkannt wird.

    Daher müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird durch die zuständige Behörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.

    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. Haben Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit,   geht diese vor.

    Sie können im Einzelfall eine Befreiung von der Pflicht beantragen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Dies erfolgt bei dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk Sie die Eheschließung angemeldet haben. 

    Für Sie kommt dies in Frage, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

    • Angehörige von Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
    • Angehörige von Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wenn dies aber objektiv unmöglich ist. Dies gilt unter anderem für Sachverhalte, in denen das ausländische Recht die Eheschließung aus Gründen versagt, die mit der grundgesetzlich garantierten Eheschließungsfreiheit unvereinbar sind, zum Beispiel, wenn nach dem ausländischen Heimatrecht verboten ist, nach einer Scheidung wieder zu heiraten. 

    Sie benötigen kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung, wenn sie zur folgenden Personengruppe gehören: 

    • Anerkannte Asylberechtigte, 
    • ausländische Geflüchtete, 
    • heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie 
    • Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Deutschland. 

    Ihr Status muss durch einen entsprechenden Reiseausweis nachgewiesen werden.

    Beantragen Sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, prüft der Präsident des Oberlandesgerichts an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt. Es darf auch nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen. So ist unter Umständen zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eventuelle Vor-Ehen wirksam aufgelöst sind. 

    Die Befreiung gilt für die Dauer von 6 Monaten.
     

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldungen zu Eheschließungen können nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist. Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1. Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen. Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt. Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind: Sandbauernhof: 07.09.2024 und 09.11.2024 Kulturbahnhof: 06.07.2024 Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024 Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024 Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind: Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025 Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025 Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025 Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr. Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich. Personenanzahl je Räumlickeit: Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren". Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um die Befreiung zu beantragen, benötigen Sie:

    • Nachweise im Original, beglaubigte Kopien genügen in der Regel nicht:
      • zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung und zum Familienstand
        • Reisepass,
        • Personalausweis oder
        • geeignetes Ausweisdokument
      • gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehen: Heiratsurkunde und beispielsweise Sterbeurkunde, Abschrift aus dem Eheregister oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Die Urkunden dürfen - von der Ausstellung der Urkunden bis zur Vorlage beim Standesamt - nicht älter als 6 Monate sein. Ihr Standesamt informiert Sie darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind
    • Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr für die gerichtliche Entscheidung
    • aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen des deutschen Meldeamts mit ausdrücklicher Angabe des Familienstandes für beide Verlobte, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Für ausländische Verlobte, die sich noch im Ausland aufhalten: eine von der zuständigen Heimatbehörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus: beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige beide Verlobte sind volljährig und kinderlos keine/r der Verlobten war bereits verheiratet beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Schriftform erforderlich: 
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    Voraussetzungen

    Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet. 
    • Es darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen, zum Beispiel:
      • wenn eine der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, bereits mit einer dritten Person verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt
      • wenn die Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind sowie zwischen Geschwistern von den gleichen Eltern  oder Geschwistern, die nur einen Elternteil gemeinsam haben
      • wenn eventuelle Vor-Ehen nicht wirksam aufgelöst wurden
      • wenn eine der Personen von der anderen Person vorher adoptiert worden ist 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können den Befreiungsantrag nur über das Standesamt stellen. Auch Vor- und Sachstandsanfragen müssen Sie nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt richten.

    • Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck). Eine Antragstellung unmittelbar beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Das Standesamt ist Ihr alleiniger Ansprechpunkt im Befreiungsverfahren.
    • Die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Das Standesamt leitet Ihren Antrag mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weiter.
    • Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Oberlandesgerichts prüft an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt.
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren. 

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten. Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens aber bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Kosten

    • Für die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 15,00 bis EUR 305,00
    • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung, mindestens aber EUR 15,00

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält. Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Staatenlos, Hochzeit, Heirat, staatenlos, Ehefähigkeit, Asylberechtigte, Geflüchtete, Trauung, Ehe, heimatlos, Befreiung, ausländischer Flüchtling

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de