Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Ist Ihre Entscheidung getroffen, so ist Ihr erster Schritt die Anmeldung der Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl. Wenn also einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werl hat, kommen Sie zur Anmeldung zum Standesamt Werl. Haben Sie keinen Wohnsitz in Werl, möchten aber in Werl heiraten, erfolgt die Anmeldung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (innerhalb Deutschlands). Die Unterlagen werden dann von dort dem Standesamt Werl zugesandt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland und möchten in Werl heiraten, dann kann die Anmeldung der Eheschließung direkt in Werl erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert zur Anmeldung der Eheschließung zu kommen, kann er oder sie dem/der Partner/in eine Vollmacht erteilen. Die Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind sehr individuell. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie per Mail oder telefonisch erhalten. Sie wollen in Werl heiraten? Das Standesamt bietet Eheschließungen an jedem Wochentag und an 2 Samstagen im Monat jeweils nach Vereinbarung an. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Standesbeamtinnen/Standesbeamten. Trautermine an einem Samstag Eheschließungen werden vom Standesamt Werl im Rathaus, im Städt. Museum Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus, Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof", Landgut Hof Mawick und Wulfs Alte Mühle angeboten. Schauen Sie auch unter: Eheschließungen im besonderen Rahmen Sie möchten zu Ihrer Eheschließung eine ganz persönliche Ansprache? Sollen Ihre Gäste wissen ...... warum Sie gerade diesen Termin gewählt haben wann und wo Sie sich kennengelernt haben warum Sie diesen Mann, diese Frau gewählt haben wie Sie sich die gemeinsame Zukunft vorstellen was Ihnen in Ihrer Beziehung besonders wichtig ist und, und, und dann schreiben Sie dieses - oder anderes - auf und teilen es Ihrer Standesbeamtin bzw. Standesbeamten ca. eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte werden es in ihrer Ansprache für Sie verwenden, und Sie können so eine ganz individuelle Eheschließung erleben. Sie wollen im Ausland heiraten? Dann sollten Sie sich im gewünschten Eheschließungsort oder bei den Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung brauchen. Das Standesamt kann Ihnen keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen im Ausland geben. Wir werden für Sie nur tätig, wenn das Land in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis fordert. Hier prüfen wir genau wie beim Antrag zur Eheschließung evtl. Ehehindernisse nach deutschem Recht. Es ist also wieder sehr individuell. Bitte lassen Sie sich beraten, was Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. Nach der Eheschließung legen Sie bitte dem Bürgerbüro die Heiratsurkunde mit der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) in internationaler Form oder mit deutscher Übersetzung vor, damit Sie dort als verheiratet eingetragen werden. Namensänderung? Infoblatt Namensänderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wallfahrtsstadt Werl

    Beschreibung

    Abteilung Verwaltungssteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23-23a

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 8001040

    E-Mail: digital@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: standesamt@werl.de

    Telefon mobil: 02922 800-3297

    E-Mail: 02922 800-3208 od. 3209

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Infoblatt Namensänderung Vollmacht Eheschließung

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,- Euro Wenn einer oder beide Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 70,- Euro Eheschließung in Werl bei Anmeldung Wohnsitzstandesamt 40,- Euro Eheurkunde 12,- Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten montags bis mittwochs ab 12:30 Uhr donnerstags und freitags 12:30 - 13:30 Uhr 66,- Euro freitags ab 14.00 Uhr 106,- Euro samstags 146,- Euro Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses (Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof, Die Alte Kirche, Landgut Mawick und Il Mulino da Vito e Rosa) 100,- Euro Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de