Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlieben müssen Sie sich selbst, verloben vielleicht auch; aber beim Heiraten hilft Ihnen das Standesamt Warstein.Für die Anmeldung zur Eheschließung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich (s. aufgeführte Ansprechpersonen).Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt. Dieses ist bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.Als zusätzlichen Service bietet das Standesamt Trauungen an festgelegten Samstagen an. Die angebotenen Termine finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Fax: standesamt@warstein.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) müssen bestimmte Unterlagen von den Brautleuten vorgelegt werden.1. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, beide noch nicht verheiratet gewesen:Personalausweis oder Reisepass von beidenEine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt für eine Gebühr in Höhe von ca. 10,00 Euro). Sollten Sie im Warsteiner Stadtgebiet geboren sein, so müssen Sie sich nicht um die Beschaffung kümmern, da wir dann Ihr Geburtsregister vorliegen haben.erweiterte Meldebescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde = Meldeamt).Sollten Sie in Warstein gemeldet sein, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht, da wir Zugriff auf die Meldedaten der Warsteiner Einwohner haben. Sollten Sie lediglich in Warstein einen Nebenwohnsitz haben, benötigen wir aber zusätzlich noch die erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnsitzbehörde2. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, einer oder beide bereits verheiratet gewesen:Die gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1. aufgeführt sind.Eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Scheidungsvermerk der Vorehe (erhalten sie bei dem Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde).Wurde die Ehe in Warstein geschlossen, haben wir das Eheregister der Vorehe hier vorliegen. Dann müssen Sie sich um die Besorgung dieses Dokuments nicht kümmernJe nach Auflösungsart der Vorehe:Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk im Original (nur wenn in der beglaubigten Ablichtung des Eheregisters kein Scheidungsvermerk eingetragen ist) oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners. Sollte der Sterbefall beim Standesamt Warstein beurkundet sein, liegt uns der Sterbeeintrag vor; dann müssen Sie sich nicht um die Ausstellung einer Urkunde kümmern.3. Gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder schon vorhandendie gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1 aufgeführt sind. Eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters des Kindes (erhalten Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes).Ist das Kind in Warstein geboren, haben wir das Geburtsregister hier vor Ort; Sie müssen sich dann nicht mehr um die Ausstellung bemühenFalls der Vater noch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen ist, ist die Vorlage der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen:eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeiteine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboreneine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen - eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.Zur Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, dass Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung dauert je nach Einzelfall 30 Minuten bis 1 Stunde 30 Minuten.Freitags kann aufgrund von Eheschließungen keine Terminvergabe für die Anmeldung der Eheschließung erfolgen!

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollmacht Anmeldung Eheschließung

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de